Zweck
Aus unserer Satzung:
Der am 08. Juni 1988 gegründete Verein "Handel und Gewerbe Mönkeberg e.V." dient der Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen Belange der Mitglieder und daneben der Förderung der allgemeinen Interessen der Gemeinde Mönkeberg und ihrer Umgebung, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Behörden und allen sonst in Betracht kommenden Stellen.
Zur Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene natürliche Person werden, die eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit ausübt (ordentliches Mitglied).
Juristische Personen können, vertreten durch einen Bevollmächtigten, Mitglied werden.
Daneben kann der Vorstand im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung passive Mitglieder aufnehmen, die keine Tätigkeit nach Abs. 1 ausüben.
Personen, die sich in einem ungewöhnlichen Maße um den Handel- und Gewerbeverein verdient gemacht haben, können vom Vorstand im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.